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NEIN. Der Bundesrat stimmt nur über ein Gesetz ab, es kann aber keine Gesetze rechtskräftig umsetzen. Dies kann einzig der Bundespräsident, der gute Frank-Walter Steinmeier. Mit seiner Unterschrift, die einige Wochen nach der Bundesratssitzung folgt, ist dann 1V-LSD offiziell verboten. (Hier ist der TOP zum NpSG-Verbot: Link (bundesrat.de))
1V-LSD wird verboten, das steht (fast) fest. Denn am 16. September tagt der Bundesrat und stimmt über den Gesetzentwurf ab. Doch was bedeutet das für Euch? Wie lange könnt ihr 1VLSD kaufen und was ist mit 1V-LSD, das Ihr besitzt nach dem Verbot? Wir klären auf!
Frage 1: Ist 1V-LSD wirklich ab dem 16. September verboten?
NEIN. Der Bundesrat stimmt nur über ein Gesetz ab, es kann aber keine Gesetze rechtskräftig umsetzen. Dies kann einzig der Bundespräsident, der gute Frank-Walter Steinmeier. Mit seiner Unterschrift, die einige Wochen nach der Bundesratssitzung folgt, ist dann 1V-LSD offiziell verboten. (Hier ist der TOP zum NpSG-Verbot: Link (bundesrat.de))
So zumindest unsere Auffassung. Wir werden aber vorab mit unserem Anwalt Rücksprache halten, bis zu welchem Datum wir legal 1V-LSD verkaufen können.
Im unwahrscheinlichen Fall (unwahrscheinlicher als ein Sechser im Lotto), stimmt der Bundesrat sogar gegen das Gesetz. Doch wir sind Psychonauten, keine Astrologen.
Wie lange verkauft authentic lsd noch lsd?
Wenn rechtlich nichts dagegen spricht, bis zur Sekunde, wo Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterschreibt oder alternativ, wenn legal, bis das Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Wir werden die Situation genaustens begutachten und analysieren lassen.
Was passiert mit dem LSD, was ich noch im Besitz habe?
Nichts. Das könnt ihr behalten. Ihr habt es legal erworben. Damit kann euch kein illegaler Handel angekreidet werden. Der Besitz selbst ist nicht strafbar. Beim Fund von 1V-LSD würde es euch höchstens abgenommen werden.
